Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12875
OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03 (https://dejure.org/2003,12875)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.06.2003 - 22 WF 364/03 (https://dejure.org/2003,12875)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 22 WF 364/03 (https://dejure.org/2003,12875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite in einem Fürsorgestreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 121 Abs. 2; FGG § 14 § 52a
    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 27.10.2004 - 1 WF 156/00

    Anwaltsbeiorndung, Umgangsverfahren

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist in einem gerichtlichen Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG jedoch grundsätzlich nicht geboten (vgl. FamRefK/Maurer, § 52a FGG, Rdn. 39; Keidel/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl. 2003; § 52a Rdn. 18; OLG Hamm, FamRZ 1998, 1303; im Ergebnis auch OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.1998, Az.: 2 WF 109/98; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, §. Aufl. 2003, Rdn. 555; OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225), da es bei diesem Verfahren nicht um rechtlich schwierige Probleme, sondern um die Ausräumung tatsächlicher Schwierigkeiten geht, ohne dass den Eltern die verfahrensmäßige Verfolgung ihrer Rechte genommen wird.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das sich unmittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Gebot der Waffengleichheit auch uneingeschränkt für das Vermittlungsverfahren gilt (so OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225; a.A. FamRefK/Maurer, § 52a FGG, Rdn. 39), da dieses zumindest dann eine Einschränkung erfährt, wenn es sich -wie oben dargestellt- um ein einfaches und überwiegend unstreitiges Verfahren handelt.

  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06

    Architektenvertrag: Frist für die Geltendmachung der Rüge der mangelnden

    Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122; KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben.
  • OLG Brandenburg, 21.04.2008 - 10 WF 73/08

    Zurückweisung gesonderter Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

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  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 5 WF 208/08

    Prozesskostenhilfebewilligung: Vermittlungsverfahren des Familiengerichts bei

    Eine Anwaltsbeiordnung hat jedoch jedenfalls dann zu erfolgen, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist (Vgl. OLG Brandenburg aaO ; OLG Dresden, FamRZ 2004, 122 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 6 WF 165/05

    Keine Beiordnung eines Anwalts im Verfahren nach § 52a FGG

    Entgegen der von den Oberlandesgerichten München (FamRZ 2000, 1225) und Dresden (FamRZ 2004, 122 f. für den Fall, dass auch der Gegner anwaltlich vertreten ist) vertretenen Auffassung hält der Senat die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren nach § 52 a FGG grundsätzlich nicht für geboten, weil es lediglich um die Vermittlung bei einem elterlichen Konflikt anlässlich der Durchführung der Umgangsregelung geht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.06.2003 - 18 WF 182/02   

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https://dejure.org/2003,17747
OLG Karlsruhe, 26.06.2003 - 18 WF 182/02 (https://dejure.org/2003,17747)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2003 - 18 WF 182/02 (https://dejure.org/2003,17747)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 (https://dejure.org/2003,17747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 117 § 118 Abs. 2 § 119
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Hauptverfahrens

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 122
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Eine solche Bewilligungsfähigkeit des Antrags verlangt vom Antragsteller nicht nur die Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO), sondern auch, dass er die zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erforderlichen aussagekräftigen Belege im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO einreicht (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 -, FamRZ 2004, 122 und Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 -, FamRZ 1999, 305; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 6; Neumann in: Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 166 Rn. 156; Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 117 Rn. 19 und § 119 Rn. 28 m.w.N.; offen lassend, ob sämtliche Belege vorliegen müssen: Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 10; einschränkend Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 39); denn das Gericht kann erst nach Eingang dieser Unterlagen sachgerecht darüber entscheiden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Person des Antragstellers vorliegen.

    Denn diese Auffassung blendet aus, dass dann, wenn berechtigter Anlass zur Anforderung ergänzender Unterlagen besteht, weil der Antrag - bezogen auf die Bedürftigkeitsprüfung - noch keine hinreichende Entscheidungsgrundlage bietet, die Bewilligungsfähigkeit tatsächlich erst mit Eingang der fehlenden und zu Recht nachgeforderten Unterlagen eintreten kann (so auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 119 Rn. 11, 13; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn ihm die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die in § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehenen Belege beigefügt sind (vgl. bereits zum Armenrecht BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - VIo MO 694/80 [richtig: IVb ZR 694/80 - d. Red.] - NJW 1982, 446; zum Recht der Prozesskostenhilfe BGH, Beschluss vom 24. November 1999, XII ZB 134/99 - NJW-RR 2000, 879; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 2 WF 65/93 - FamRZ 1994, 1123, 1125 und vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305; Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122).
  • SG Dortmund, 16.11.2015 - S 32 SF 135/15

    Festsetzung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in einem

    Denn zur Bewilligungsreife gehören nach Auffassung und ständiger Praxis der Kammer neben dem Vorliegen der Klagebegründung und jedenfalls grundsätzlich auch der Klageerwiderung das Vorliegen des vollständig ausgefüllten PKH-Formulars sowie auch die Einreichung der erforderlichen Belege zum PKH-Gesuch (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 = juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122 = juris; a. A. insoweit Geimer a. a. O. Rn. 39).
  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Jedoch kann der Mangel der zum Zeitpunkt der Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorhandenen Entscheidungsreife nicht mehr im Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122; Saarl. OLG, Beschluss vom 19. April 2010 - 9 WF 31/10 - FamRZ 2010, 1750 = JURIS-Dokument Rdnr. 3; Geimer, a. a. O., § 117 Rdnr. 2b, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 18.11.2009 - L 1 R 806/09

    Notwendigkeit des Zurücklegens der notwendigen Pflichtbeitragszeiten in den

    PKH ist rückwirkend zum Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung zu bewilligen (vgl. nur BAG MDR 2004, S. 415; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, S. 122 und 1217; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, RdNr. 503, 504).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.06.2007 - 70a II 5486/06

    Beratungshilfe: Möglichkeiten der Bewilligung

    Ähnlich wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, deren (Rück-)Wirkungen auch erst ab dem Zeitpunkt eintreten können, in denen der (ordnungsgemäße) Antrag vorliegt, entfaltet die Beratungshilfe Wirkung ebenfalls erst ab (ordnungsgemäßer) Antragstellung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.06.2003, FamRZ 2004, 122; BGH, Beschl. v. 09.10.2003, FamRZ 2004, 99f.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 06.10.2003, FamRZ 2004, 1217 f.).
  • OLG Naumburg, 03.07.2006 - 14 WF 108/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Vorlage der notwendigen Unterlagen nach

    Daraus folgt zwangsläufig, dass Prozesskostenhilfe nicht mehr gewährt werden kann, wenn im Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung der Rechtsstreit in der betreffenden Instanz bereits abgeschlossen ist (ebenso nam. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 122, und Wax, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., 2000, § 119 Rdnr. 47 bis 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2015 - L 15 AS 183/15
    Unabhängig davon, dass zur Glaubhaftmachung keinerlei Belege beigefügt waren, kann der Mangel der zum Zeitpunkt der Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorhandenen Entscheidungsreife nicht mehr rückwirkend beseitigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122; Geimer, in: Zöller, ZPO [30. Aufl. 2014], § 117 Rn. 2b, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 17.11.2009 - L 1 R 806/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    PKH ist rückwirkend zum Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung zu bewilligen (vgl. nur BAG MDR 2004, S. 415; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, S. 122 und 1217; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, RdNr. 503, 504).
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